Fragen

WARNUNG!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid, dessen Feststellungsdatum vor dem 5. Juni 2020 liegt, erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Contact Center:

  • Tel.: 0763/617415
  • Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Sie können unter “Service-Zugang”, unter Berücksichtigung der Anweisungen, Einsicht in die fotografischen Unterlagen nehmen

Nach italienischem Datenschutzgesetz ist es nicht erlaubt, die Vorderseite des Fahrzeugs zu fotografieren. Deshalb ist das verwendete System genehmigt, um das Foto ausschließlich des hinteren Kennzeichens des Fahrzeugs, das den mutmaßlichen Verstoß begangen hat, zu verwenden.

Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Wir laden Sie ein, die Abteilung “Aufstellung“ zu besuchen.

Die im Bußgeldbescheid angegebene Geschwindigkeit wurde bereits um 5% gekürzt (mit mindestens 5 km/h), im Vergleich zur gemessenen Geschwindigkeit

Die Zahlung mit 30% Rabatt wird ausschließlich auf den Betrag der Sanktion berechnet (und nicht auf den gesamten Betrag des Bußgeldbescheides) und ist für die Zahlungen, die innerhalb von 5 Tagen ab Zustellungsdatum geleistet werden, gemäß dem Gesetzesdekret 69 von 2013, durch das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013 umgewandelt, vorgesehen.

Sie können unser Contact Center unter +39 0763 617415 anrufen – Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Nein. Wenn der Antrag akzeptiert wird, werden keine 30 % Rabatt gewährt.

Sie können das Formular unter “Modul C” ausfüllen und dieses an die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Sie können das Formular unter “Modul B” ausfüllen und dieses durch eine der folgenden Methoden senden:

Sie können das Formular unter “Modul B” ausfüllen und dieses durch eine der folgenden Methoden senden:

Wir teilen Ihnen mit, dass im Falle von Verstößen, die in Italien von Inhabern eines ausländischen Führerscheins begangen wurden, werden die Daten des Fahrers vom Verkehrsministerium erhoben. Wenn 20 Punkte in 6 Monaten gekürzt werden, wird gegen den Fahrer ein Fahrverbot in Italien für ein Jahr vorliegen. Wenn 20 Punkte in ein Jahr gekürzt werden, wird gegen den Fahrer ein Fahrverbot in Italien für 6 Monate vorliegen.

Wie in den Vorschriften vorgesehen, wenn keine Daten des Fahrers mitgeteilt werden, verhängt die Behörde einen v. A. w. Strafzettel gemäß Art. 126bis der StVO. Wenn der Zuwiderhandelnde diese Strafe bezahlt, wird keiner Punktabzug angewendet.

Ja. Die Zahlung dieser Strafe führt dazu, dass der Zuwiderhandelnde von der Pflicht freigestellt wird, die Daten des Fahrers, zum Zweck des Punkteabzugs, mitzuteilen.

Nein. Kein Punktabzug ist für diese Übertretung gesetzlich vorgeschriebenen, deshalb ist das Ausfüllen des Formulars nicht notwendig.

Sie können die Daten an die folgende E-Mail-Adresse: fines@milanocm.it mitteilen.

Wir teilen Ihnen mit, dass es nicht möglich ist, die Kopie etwaiger Sanktionen zu senden, bevor diese Ihnen zugestellt werden.

Sie können das Formular “Modul D” ausfüllen und dieses wie folgt übergeben:

Kein Erstattungsantrag wird akzeptiert, gemäß Urteil des Kassationsgerichts Nr. 12899 vom 26.05.2010 (2. Zivilkammer)

Die Modalitäten für die Einlegung des Einspruchs werden im Bußgeldbescheid angegeben. Nachstehend werden diese Modalitäten genannt.

EINSPRUCH INFORMATIONEN (Art. 203 und 204 bis des Gesetzesdekrets Nr. 285 vom 30/04/92)

Wenn keine Zahlung des reduzierten Betrags geleistet wurde, können der Zuwiderhandelnde und die in Artikel 196 des Gesetzesdekrets 285/92 genannten Personen einen Einspruch einlegen:

  • Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, per Einschreiben mit Rückschein beim Präfekten von Milano an die Adresse:  Corso Monforte 31 – 20122 Milano, oder per Einschreiben mit Rückschein beim Präfekten von Milano durch Absenden des Einschreibens an die „Polizia Locale della Città Metropolitana di Milano“ – Servizio Coordinamento Operativo – Viale Piceno 60, c.a.p. 20129 – Milano.
  • Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum, vor dem Friedensrichter Giudice di Pace di competenza territoriale durch direkte Hinterlegung des Einspruches oder per Einschreiben mit Rückschein, gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 150/11.

Im Falle nicht eingereichter Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Frist und gegebenenfalls, wenn die Zahlung des reduzierten Betrages nicht erfolgt ist, wird der Bußgeldbescheid zur Zahlungsaufforderung eines vergleichbaren Betrages von der Hälfte des Maximums der vorhergesehenen administrativen Sanktion, plus zusätzlich noch Prozesskosten.

Sie können unser Contact Center unter +39 0763 617415 anrufen – Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

ITALIEN

Innerhalb der angegebenen Frist können Sie:

  • Die fälligen Beträge, gemäß dem beigefügten Zahlungsblatt, begleichen
  • Den Nachweis der Zahlung, innerhalb der Frist, die auf der Erinnerung angegeben ist,übermitteln

AUSLAND

Innerhalb der angegebenen Frist können Sie:

  • Die fälligen Beträge begleichen
  • Den Nachweis der Zahlung, innerhalb der Frist, die auf der Erinnerung angegeben ist,übermitteln

In Bezug auf die ausstehenden Beträge, wird dem Zuwiderhandelnde ein gerichtliches Mahnverfahren der fälligen Beträge, plus gesetzlichen Zinsen und Verfahrenskosten bevorstehen.

Für weitere Informationen rufen Sie bitte unter 0763/617415 (Contact Center) an.

Im Falle nicht eingereichter Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Frist und gegebenenfalls, wenn die Zahlung des reduzierten Betrages nicht erfolgt ist, wird der Bußgeldbescheid zur Zahlungsaufforderung eines vergleichbaren Betrages von der Hälfte des Maximums der vorhergesehenen administrativen Sanktion und von Prozesskosten (Artikel 203, Absatz 3 der StVO).

Für weitere Informationen rufen Sie bitte unter +39 0763 617415 (Contact Center) an.

Sie sollen innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum nach den angegebenen Modalitäten bezahlen:

  • mit dem beigefügten Zahlungsblatt
  • mit Einzahlung auf Girokonto Nr.001016309856 auf den Namen CITTA’ METROPOLITANA DI MILANO RISCOSS. COATT. SANZIONI RILEV. VEL. SERV. TES. unter Angabe des Zwecks “Ingiunzione Nr. …..”
  • Mit Banküberweisung – Empfänger CITTA’ METROPOLITANA DI MILANO RISCOSS. COATT. SANZIONI RILEV. VEL. SERV. TES. auf folgendes Konto: IBAN: IT87O0760101600001016309856 unter Angabe des Zwecks “Ingiunzione n. ….”

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz.

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Warnschilder unabhängig vom Typ des Erkennungsgeräts nur die Worte : « elektronische Kontrolle der Geschwindigkeit, nämlich, elektronische Erfassung der Geschwindigkeit », unabhängig von der Art des verwendeten Detektors (Verweis auf die Verordnung in Artikel 1, Punkt 2 des Dekrets des Innenministeriums vom 15. August 2007).

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