Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Artikel 142, Absatz 7, erhalten. Muss ich die Daten des Fahrers mitteilen?

Nein. Kein Punktabzug ist für diese Übertretung gesetzlich vorgeschriebenen, deshalb ist das Ausfüllen des Formulars nicht notwendig.