Warum wird nicht angezeigt, ob es sich um eine Sofortgeschwindigkeits- (Radarkamera) oder eine Durchschnittsgeschwindigkeitserkennung (Tutor) handelt?

Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Warnschilder unabhängig vom Typ des Erkennungsgeräts nur die Worte : « elektronische Kontrolle der Geschwindigkeit, nämlich, elektronische Erfassung der Geschwindigkeit », unabhängig von der Art des verwendeten Detektors (Verweis auf die Verordnung in Artikel 1, Punkt 2 des Dekrets des Innenministeriums vom 15. August 2007).