Wann ist die Zahlung der Sanktion mit 30 % Rabatt vorgesehen?

Die Zahlung mit 30% Rabatt wird ausschließlich auf den Betrag der Sanktion berechnet (und nicht auf den gesamten Betrag des Bußgeldbescheides) und ist für die Zahlungen, die innerhalb von 5 Tagen ab Zustellungsdatum geleistet werden, gemäß dem Gesetzesdekret 69 von 2013, durch das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013 umgewandelt, vorgesehen.