Die Zahlung von “Bußgeldbescheid mit Protokoll XX00000000…” gemäß Art. 126bis der StVO führt dazu, dass der Zuwiderhandelnde von der Pflicht freigestellt wird, die Daten des Fahrers mitzuteilen?

Ja. Die Zahlung dieser Strafe führt dazu, dass der Zuwiderhandelnde von der Pflicht freigestellt wird, die Daten des Fahrers, zum Zweck des Punkteabzugs, mitzuteilen.