Ich habe einen “Bußgeldbescheid mit Protokoll XX00000000…”, gemäß Art. 126bis der StVO, erhalten:

Wie in den Vorschriften vorgesehen, wenn keine Daten des Fahrers mitgeteilt werden, verhängt die Behörde einen v. A. w. Strafzettel gemäß Art. 126bis der StVO. Wenn der Zuwiderhandelnde diese Strafe bezahlt, wird keiner Punktabzug angewendet.